Bildungsziele / Abschluss
Durch ihre Ausbildung werden Sozialassistenten dazu befähigt, Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen so zu unterstützen, dass diese ein weitgehend selbstbestimmtes, erfülltes und unabhängiges Leben führen können.
Der erfolgreiche berufliche Abschluss führt zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss erwerben die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung als Betreuungskraft nach § 87 b Abs. 3 SGB XI zu arbeiten.
Bei qualifizierenden Leistungen kann auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.
Aufnahmevoraussetzungen
Um in die zweijährige Berufsfachschule aufgenommen zu werden, ist der Erste Schulabschluss erforderlich.
Bildungsinhalte
Der Bildungsgang ist in drei Lernbereiche gegliedert: den berufsbezogenen Lernbereich, den berufsübergreifenden Lernbereich und den Differenzierungsbereich.
Fragestellungen des Gesundheits-, Erziehungs- und des sozialen Bereiches werden in 12 Lernfeldern und in den Fächern des berufsbezogenen sowie des berufsübergreifenden Lernbereichs unterschiedlich aufgegriffen.
Berufsbezogenen Lernbereich:
(bereichsspezifische Fächer)
- Erziehung und Soziales
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/ Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/ Gesundheitsförderung
- Politik/ Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
- Werken
Außerschulische Praktika im Umfang von 16 Wochen sind verbindlicher Bestandteil der Ausbildung. Ein mindestens zweiwöchiges Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim ist obligatorisch.
Auskunft erteilt …
Udo Schlüter
schlueter@bkhx.de
Verantwortlich ist …
Udo Schlüter
schlueter@bkhx.de
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich online.
Zusätzlich ist eine schriftliche Anmeldung im Schulbüro bis spätestens zum 28. Februar des Jahres nötig.
Folgende Unterlagen müssen vorliegen:
- Anmeldeformular
- Lebenslauf
- Nachweis des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10A bzw. Halbjahreszeugnis
- Schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten
- Erweitertes Führungszeugnis (darf bei Schulbeginn nicht älter als 2 Monate sein) muss spätestens am 1. Schultag vorliegen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Berufskolleg Kreis Höxter
Klöckerstraße 10
33034 Brakel
Telefon: 0 52 72-37 25 0
Telefax: 0 52 72-37 25 37
E-Mail: info@bkhx.de