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Berufsfachschule für Kinderpflege

Bildungsziele / Abschluss

Durch ihre Ausbildung werden Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger dazu befähigt, Kinder verschiedener Altersstufen beim Selbstständigwerden zu unterstützen und zu begleiten. Sie wirken unter Anleitung bei der Erziehung der Kinder mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit.

Der erfolgreiche berufliche Abschluss führt zum Sekundarabschluss I: Mittlerer Schulabschluss, (Fachoberschulreife).

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen.

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin/ zum Kinderpfleger umfasst die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach §43 SGB VIII.

Bei qualifizierenden Leistungen kann auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.

Aufnahmevoraussetzungen

Um in die zweijährige Berufsfachschule aufgenommen zu werden, ist der Erste Schulabschluss erforderlich.

Bildungsinhalte

Der Bildungsgang ist in drei Lernbereiche gegliedert: den berufsbezogenen Lernbereich, den berufsübergreifenden Lernbereich und den Differenzierungsbereich.

Fragestellungen des Gesundheits-, Erziehungs- und des sozialen Bereiches werden in 12 Lernfeldern und in den Fächern des berufsbezogenen sowie des berufsübergreifenden Lernbereichs unterschiedlich aufgegriffen.

Berufsbezogenen Lernbereich:

[bereichsspezifische Fächer]

  • Sozialpädagogik
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/ Gesundheitsförderung
  • Politik/ Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:

  • Werken
  • Rhythmik

Außerschulische Praktika im Umfang von 16 Wochen (in Kindergärten und Kindertagesstätten oder bei Tagesmüttern) sind verbindlicher Bestandteil der Ausbildung.

Auskunft erteilt …

Udo Schlüter

Udo Schlüter
schlueter@bkhx.de

Verantwortlich ist …

Udo Schlüter

Udo Schlüter
schlueter@bkhx.de

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich online.

Zusätzlich ist eine schriftliche Anmeldung im Schulbüro bis spätestens zum 28. Februar des Jahres nötig.

Folgende Unterlagen müssen vorliegen:

  1. Lebenslauf
  2. Nachweis des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10A bzw. Halbjahreszeugnis
  3. Schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten
  4. Erweitertes Führungszeugnis (darf bei Schulbeginn nicht älter als 2 Monate sein) muss spätestens am 1. Schultag vorliegen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Berufskolleg Kreis Höxter
Klöckerstraße 10
33034 Brakel

Telefon: 0 52 72-37 25 0
Telefax: 0 52 72-37 25 37
E-Mail: info@bkhx.de

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