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Medizinische Fachberufe

Herzlich willkommen im Fachbereich Medizin am Berufskolleg Kreis Höxter.

Hier finden Sie Informationen zu den am Berufskolleg Kreis Höxter angebotenen Ausbildungsberufen im Fachbereich Medizin.

Die verschiedenen Ausbildungsberufe in der Medizin sind in folgende Fachstufen aufgeteilt:

Bildungsziele / Abschluss

Der Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist ein abwechslungsreicher Beruf für junge Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten wollen. Zahnmedizinische Fachangestellte üben ihre Arbeit im Team aus und haben unmittelbaren Kontakt zum Patienten. Ihre Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder umfassen die Behandlungsassistenz, Prophylaxe und Abrechnung einerseits sowie die Praxisorganisation und -verwaltung anderseits.

In einer modern geführten Zahnarztpraxis sind medizinische und ökonomische Fachkenntnisse genauso erforderlich wie eine hohe soziale Kompetenz, die Sie befähigt, einfühlsam mit den Patienten umzugehen, um so zum Aufbau eines dauerhaften Vertrauensverhältnisses beizutragen.

Die Ausbildung findet in Zahnarztpraxen, kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Praxen sowie Zahnkliniken und am Berufskolleg statt (duale Ausbildung). Die Praxis übernimmt die fachpraktischen Teile der Ausbildung. Das Berufskolleg vermittelt die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Inhalte.  
Als künftige/-r Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r sollten Sie Interesse und Freude mitbringen an zahnmedizinischen Behandlungen, verantwortungsvollem Arbeiten, sicheren Umgang mit Menschen, Arbeiten im Team sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung.

Als Eingangsvoraussetzungen erfordert die Tätigkeit

  • Manuelle Geschicklichkeit
  • Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit
  • Hilfsbereitschaft und Geduld
  • Ordnungssinn
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Belastbarkeit
  • Hygienebewusstsein

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildungsdauer kann bei guten Leistungen auf An-trag bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe verkürzt werden.

Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung erfolgt zum Ende des dritten Ausbildungsjahres.

Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird von der Zahnärztekammer der Fachangestelltenbrief zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten überreicht. Mit erfolgreicher Beendigung der Berufsschule erteilt das Berufskolleg ein Abschlusszeugnis.

Nach ein- bzw. zweijähriger Berufsausübung kann (u. a. über die Zahnärztekammer) eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung begonnen werden, z. B. zum/zur

  • Zahnmedizinischen Fachhelfer/-in bzw. Fachassistent/-in (ZMF)
  • Zahnmedizinischen Prophylaxeassistent/-in (ZMP)
  • Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent/-in (ZMV)
  • Dentalhygieniker/-in (DH).

Ausführliche Informationen rund um die Aus- und Fortbildung erhalten Sie bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, www.zahnaerzte-wl.de.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist das Vorliegen eines rechtsgültigen Ausbildungsvertrages. Gesetzlich ist keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgesehen. Die Auszubildende/ der Auszubildende sollte jedoch mindestens den erfolgreichen erweiterten ersten Schulabschluss oder einer anderen gleichwertigen Schulform nachweisen.

Bildungsinhalte

BERUFSSCHULZEITEN

Der Berufsschulunterricht findet je nach Ausbildungsjahr an folgenden Berufsschultagen statt:

  • Unterstufe: wöchentlich donnerstags & 14-tägig mittwochs (ungerade Kalenderwoche),
  • Mittelstufe: wöchentlich freitags & 14-tägig mittwochs (ungerade Kalenderwoche),
  • Oberstufe: wöchentlich donnerstags & 14-tägig mittwochs (gerade Kalenderwoche).

LERNFELDER

Die Unterrichtsinhalte sind laut Rahmenlehrplan in 13 Lernfelder gegliedert:

Unterstufe (1. Ausbildungsjahr)
LF 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
LF 2: Patienten empfangen und begleiten
LF 3: Praxishygiene organisieren
LF 4: Kariestherapie begleiten

Mittelstufe (2. Ausbildungsjahr)
LF 5: Endodontische Behandlungen begleiten
LF 6: Praxisabläufe organisieren
LF 7: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
LF 8: Chirurgische Behandlungen begleiten
LF 9: Waren beschaffen und verwalten

Oberstufe (3. Ausbildungsjahr)
LF 10: Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates begleiten; Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen vorbereiten
LF 11: Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen
LF 12: Prothetische Behandlungen begleiten
LF 13: Praxisprozesse mitgestalten

Die Lernfelder sind jeweils verschiedenen Unterrichtsfächern im berufsbezogenen Bereich zugeordnet:

  • Zahnmedizinische Assistenz
  • Leistungsabrechnung
  • Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
  • Praxismanagement
  • Datenverarbeitung
  • Fremdsprache (Englisch)

Im berufsübergreifenden Bereich werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Im Differenzierungsbereich werden zusätzlich Inhalte aus den Bereichen

  • EDV-gestützte Leistungsabrechnung
  • Textverarbeitung
  • Qualitätsmanagement (Modul I und II) vermittelt.

Zusatzqualifikation

Qualitätsmanagement
Inhalte des Bereiches „Qualitätsmanagement“ werden bereits während der Ausbildung vermittelt. Der erfolgreiche Abschluss wird mit Zertifikaten bescheinigt und ist Voraussetzung für die von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe nach Beendigung der Berufsausbildung durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme „Qualitätsmanagement Modul III“. Sie befähigt, die Aufgaben einer/eines QM-Beauftragten in der Praxis zu übernehmen. Außerdem führt der erfolgreiche Abschluss zu einer vollständigen Befreiung und Anrechnung des Moduls „Qualitätsmanagement“ im Rahmen der Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.

EDV-gestützte Leistungsabrechnung

Bereits während der Ausbildung werden Inhalte aus dem Bereich Abrechnung mittels der Branchensoftware Z1 vertieft und dem beruflichen Alltag angepasst.

Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht über den Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) verfügt, erhält diesen zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis.

Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann erreicht werden, wenn:

  • das Zahnärzte-Kammer-Prüfungszeugnis vorliegt,
  • eine Durchschnittsnote auf dem Berufsschulabschlusszeugnis von mindestens 3,0 erzielt wurde,
  • die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse (80 Std.) nachgewiesen wurden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe erworben werden.

Das Berufskolleg Kreis Höxter ermöglicht

  • die Teilnahme am TOEIC-Test (international anerkannter Sprachtest)
  • in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb ein Praktikum im Ausland oder die Teilnahme an einem Zertifikatskurs Kaufmann/Kauffrau International in Irland (ERASMUS+)

Auskunft erteilt …

Holger Dierkes

Holger Dierkes
dierkes@bkhx.de

Verantwortlich ist …

Helmut Schäfer

Helmut Schäfer
schaeferh@bkhx.de

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages durch die Schülerinnen und Schüler oder durch den Ausbildungsbetrieb im Onlineverfahren. Eine persönliche Anmeldung im Schulbüro ist ebenso möglich. Der Ausbildungsvertrag ist im Original oder als Kopie zur Einschulung am Berufskolleg Kreis Höxter am 1. Berufsschultag mitzubringen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Berufskolleg Kreis Höxter
Im Flor 35
37671 Höxter

Telefon: 0 52 71 / 97 25 0
Telefax: 0 52 71 / 97 25 99
E-Mail: info@bkhx.de

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Bildungsziele / Abschluss

Der Beruf der/des Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist ein vielschichtiger Beruf. Medizinische Fachangestellte üben ihre Arbeit im Team aus und haben unmittelbaren Kontakt zum Patienten. Ihre Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder umfassen sowohl die Bereiche Behandlungsassistenz, Patientenbetreuung und Abrechnung einerseits als auch in der Praxisorganisation und -verwaltung anderseits. In einer modern geführten Arztpraxis sind medizinische und ökonomische Fachkenntnisse genauso erforderlich wie eine hohe soziale Kompetenz, die Sie befähigt, einfühlsam mit den Patienten umzugehen, um so zum Aufbau eines dauerhaften Vertrauensverhältnisses beizutragen.

Die Ausbildung findet in Arztpraxen, Krankenhäusern, Privatkliniken, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), bei der Bundeswehr und am Berufskolleg statt (duale Ausbildung). Die Praxis übernimmt die fachpraktischen Teile der Ausbildung. Das Berufskolleg vermittelt die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Inhalte.

Als künftige/-r Medizinische Fachangestellte/-r sollten Sie als Eingangsvoraussetzungen

  • Empathie und Geschick im Umgang mit Menschen,
  • ein freundliches Auftreten und gepflegtes Äußeres,
  • Freude an Teamarbeit,
  • eine rasche Auffassungsgabe,
  • Interesse an der Medizin,
  • Lernbereitschaft,
  • physische und psychische Belastbarkeit mitbringen.

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildungsdauer kann bei guten Leistungen auf Antrag bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe verkürzt werden. Die Zwischenprüfung findet zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung erfolgt zum Ende des dritten Ausbildungsjahres. Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird von der Ärztekammer der Fachangestelltenbrief zur/ zum Medizinischen Fachangestellten überreicht. Mit erfolgreicher Beendigung der Berufsschule erteilt das Berufskolleg ein Abschlusszeugnis.

Es gibt vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, wie z.B. zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung oder zum Betriebswirt/zur Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen, zur Physician Assistance (B. Sc.) sowie zahlreiche Spezialisierungsqualifikationen. Ausführliche Informationen rund um die Aus- und Fortbildung erhalten Sie bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe, www.aekwl.de.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist das Vorliegen eines rechtsgültigen Ausbildungsvertrages. Gesetzlich ist keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgesehen. Die Auszubildende/der Auszubildende sollte jedoch mindestens den erfolgreichen erweiterten ersten Schulabschluss oder einer anderen gleichwertigen Schulform nachweisen.

Bildungsinhalte

BERUFSSCHULZEITEN

Der Berufsschulunterricht findet für alle Auszubildenden an einem Mittwochnachmittag statt. Der zweite Berufsschultag erfolgt in der Unterstufe dienstags, in der Mittelstufe donnerstags und in der Oberstufe freitags.

UNTERRICHTSFÄCHER

Berufsübergreifender Bereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Berufsbezogener Bereich

  • Medizinische Assistenz
  • Patientenbetreuung und Abrechnung
  • Wirtschaft- und Sozialprozesse
  • Praxismanagement
  • Fremdsprache

Differenzierungsbereich

  • Labortechnologie
  • Textverarbeitung
  • Qualitätsmanagement
  • (Modul I und II) vermittelt.

LERNFELDER

UNTERSTUFE (1. Ausbildungsjahr)
LF 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
LF 2: Patienten empfangen und begleiten
LF 3: Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren
LF 4: Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren

MITTELSTUFE (2. Ausbildungsjahr)
LF 5: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
LF 6: Waren beschaffen und verwalten
LF 7: Praxisabläufe im Team organisieren
LF 8: Patientinnen/Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten

OBERSTUFE (3. Ausbildungsjahr)
LF 9: Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Verdauungssystems begleiten
LF 10: Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen
LF 11: Patienten bei der Prävention begleiten
LF 12: Berufliche Perspektiven entwickeln

Zusatzqualifikation

Qualitätsmanagement
Inhalte des Bereiches „Qualitätsmanagement“ werden bereits während der Ausbildung vermittelt. Der erfolgreiche Abschluss wird mit Zertifikaten bescheinigt und ist Voraussetzung für die von der Ärztekammer Westfalen-Lippe nach Beendigung der Berufsausbildung durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme „Qualitätsmanagement Modul III“. Sie befähigt, die Aufgaben einer/eines QM-Beauftragten in der Praxis zu übernehmen. Außerdem führt der erfolgreiche Abschluss zu einer vollständigen Befreiung und Anrechnung des Moduls „Qualitätsmanagement“ im Rahmen der Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.

Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht über den Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) verfügt, erhält diesen zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis.
Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann erreicht werden, wenn

  • das Ärzte-Kammer-Prüfungszeugnis vorliegt,
  • eine Durchschnittsnote auf dem Berufsschulabschlusszeugnis von mindestens 3,0 erzielt wurde,
  • die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse (80 Std.) nachgewiesen wurden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe erworben werden.
Das Berufskolleg Kreis Höxter ermöglicht

  • die Teilnahme am TOEIC-Test (international anerkannter Sprachtest)
  • in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb ein Praktikum im Ausland oder die Teilnahme an einem Zertifikatskurs Kaufmann/Kauffrau International in Irland (ERASMUS+)

Auskunft erteilt …

Torsten Schäfer

Torsten Schäfer
schaefert@bkhx.de

Verantwortlich ist …

Helmut Schäfer

Helmut Schäfer
schaeferh@bkhx.de

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages durch die Schülerinnen und Schüler oder durch den Ausbildungsbetrieb im Onlineverfahren. Eine persönliche Anmeldung im Schulbüro ist ebenso möglich. Der Ausbildungsvertrag ist im Original oder als Kopie zur Einschulung am Berufskolleg Kreis Höxter am 1. Berufsschultag mitzubringen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Berufskolleg Kreis Höxter
Im Flor 35
37671 Höxter

Telefon: 0 52 71 / 97 25 0
Telefax: 0 52 71 / 97 25 99
E-Mail: info@bkhx.de

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