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Zahnmedizinische/-er Fachangestellte/-er

Bildungsziele / Abschluss

Der Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist ein abwechslungsreicher Beruf für junge Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten wollen. Zahnmedizinische Fachangestellte üben ihre Arbeit im Team aus und haben unmittelbaren Kontakt zum Patienten. Ihre Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder umfassen sowohl die Behandlungsassistenz, Prophylaxe und Abrechnung einerseits, als auch die Praxisorganisation und -verwaltung anderseits.

In einer modern geführten Zahnarztpraxis sind medizinische und ökonomische Fachkenntnisse genauso erforderlich wie eine hohe soziale Kompetenz, die Sie befähigt, einfühlsam mit den Patienten umzugehen, um so zum Aufbau eines dauerhaften Vertrauensverhältnisses beizutragen.
Die Ausbildung findet in Zahnarztpraxen, kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Praxen sowie Zahnkliniken und am Berufskolleg statt (duale Ausbildung). Die Praxis übernimmt die fachpraktischen Teile der Ausbildung. Das Berufskolleg vermittelt die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Inhalte.
Als künftige/r Zahnmedizinische Fachangestellte/r sollten Sie Interesse und Freude mitbringen an zahnmedizinischen Behandlungen, verantwortungsvollem Arbeiten, sicherem Umgang mit Menschen, Arbeiten im Team sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung.

Als Eingangsvoraussetzungen erfordert die Tätigkeit

  • manuelle Geschicklichkeit
  • Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit
  • Hilfsbereitschaft und Geduld
  • Ordnungssinn
  • Konzentrationsfähigkeit
  • ein gepflegtes Erscheinungsbild
  • Belastbarkeit
  • Hygienebewusstsein

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildungsdauer kann bei guten Leistungen auf Antrag bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe verkürzt werden.
Die Zwischenprüfung findet zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung erfolgt zum Ende des dritten Ausbildungsjahres.
Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird von der Zahnärztekammer der Fachangestelltenbrief zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten überreicht. Mit erfolgreicher Beendigung der Berufsschule erteilt das Berufskolleg ein Abschlusszeugnis.
Nach ein- bzw. zweijähriger Berufsausübung kann (u. a. über die Zahnärztekammer) eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung begonnen werden, z.B. zum/zur

  • Zahnmedizinischen Fachhelfer/-in bzw. Fachassistent/-in (ZMF)
  • Zahnmedizinischen Prophylaxeassistent/-in (ZMP)
  • Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent/-in (ZMV)
  • Dentalhygieniker/-in (DH)
  • Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB).

Ausführliche Informationen rund um die Aus- und Fortbildung erhalten Sie bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, www.zahnaerzte-wl.de.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist das Vorliegen eines rechtsgültigen Ausbildungsvertrages. Gesetzlich ist keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgesehen. Die/der Auszubildende sollte jedoch mindestens den erfolgreichen Abschluss des Besuches einer Hauptschule (Klasse 10, Typ A) oder einer anderen gleichwertigen Schulform nachweisen.

Bildungsinhalte

BERUFSSCHULZEITEN

Der Berufsschulunterricht findet je nach Ausbildungsjahr an folgenden Berufsschultagen statt:

  • Unterstufe: wöchentlich donnerstags & 14-tägig mittwochs (ungerade Kalenderwoche),
  • Mittelstufe: wöchentlich freitags & 14-tägig mittwochs (ungerade Kalenderwoche),
  • Oberstufe: wöchentlich donnerstags & 14-tägig mittwochs (gerade Kalenderwoche).

LERNFELDER

Die Unterrichtsinhalte sind laut Rahmenlehrplan in 13 Lernfelder gegliedert:

Unterstufe (1. Ausbildungsjahr)
LF 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
LF 2: Patienten empfangen und begleiten
LF 3: Praxishygiene organisieren
LF 4: Kariestherapie begleiten

Mittelstufe (2. Ausbildungsjahr)
LF 5: Endodontische Behandlungen begleiten
LF 6: Praxisabläufe organisieren
LF 7: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
LF 8: Chirurgische Behandlungen begleiten
LF 9: Waren beschaffen und verwalten

Oberstufe (3. Ausbildungsjahr)
LF 10: Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates begleiten; Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen vorbereiten
LF 11: Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen
LF 12: Prothetische Behandlungen begleiten
LF 13: Praxisprozesse mitgestalten

Die Lernfelder sind jeweils verschiedenen Unterrichtsfächern im berufsbezogenen Bereich zugeordnet:

  • Zahnmedizinische Assistenz
  • Leistungsabrechnung
  • Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
  • Praxismanagement
  • Datenverarbeitung
  • Fremdsprache (Englisch)

Im berufsübergreifenden Bereich werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Im Differenzierungsbereich werden zusätzlich Inhalte aus den Bereichen

  • EDV-gestützte Leistungsabrechnung
  • Textverarbeitung
  • Qualitätsmanagement (Modul I und II) vermittelt.

Zusatzqualifikation

Qualitätsmanagement
Inhalte des Bereiches „Qualitätsmanagement” werden bereits während der Ausbildung vermittelt. Der erfolgreiche Abschluss wird mit Zertifikaten bescheinigt und ist Voraussetzung für die von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe nach Beendigung der Berufsausbildung durchgeführte Qualifizierungsmaßnahme „Qualitätsmanagement Modul III“. Sie befähigt, die Aufgaben einer/eines QM-Beauftragten in der zahnmedizinischen Praxis zu übernehmen.

EDV-gestützte Leistungsabrechnung
Bereits während der Ausbildung werden Inhalte aus dem Bereich Abrechnung mittels der Branchensoftware Z1 vertieft und dem beruflichen Alltag angepasst.

Auslandspraktikum
Es besteht die Möglichkeit, ein Auslandspraktikum u.a. in den Universitätskliniken für Zahn-Mund- und Kieferheilkunde in Innsbruck zu absolvieren. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre fachlichen Kompetenzen zu erweitern und auf internationaler Ebene Erfahrungen zu sammeln. Interkulturelle Kompetenzen werden gefördert, soziale Kompetenzen erweitert sowie andere Kulturen und Arbeitsweisen erlebt. Nach dem Auslandspraktikum erhalten die Auszubildenden einen europaweit einheitlichen Mobilitätspass, um die im Ausland gemachten Erfahrungen zu dokumentieren und darzustellen. Finanziell unterstützt wird dieses Projekt durch die Nationale Agentur für Europa.

Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht über den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 verfügt, erhält diesen zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis.

Die Fachoberschulreife kann als zusätzliche Qualifikation erworben werden, wenn

  • die Abschlussprüfung bestanden wurde,
  • eine Durchschnittsnote auf dem Berufsschulabschlusszeugnis von mindestens 3,0 erzielt wurde und
  • die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse (80 Std.) nachgewiesen wurden.

Das Berufskolleg Kreis Höxter ermöglicht

  • den Erwerb des Europäischen Computerführerscheins (ECDL)
  • die Teilnahme am TOEIC-Test (international anerkannter Sprachtest) und in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb ein Praktikum im Ausland (ERASMUS+PROJEKT).

Auskunft erteilt …

Stephan Böker

Stephan Böker
boeker@bkhx.de

Verantwortlich ist …

Helmut Schäfer

Helmut Schäfer
schaeferh@bkhx.de

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages durch die Schülerinnen und Schüler oder durch den Ausbildungsbetrieb im Onlineverfahren. Eine persönliche oder telefonische Anmeldung im Schulbüro des Berufskollegs ist ebenso möglich. Der Ausbildungsvertrag und das Zeugnis des höchsten erzielten Schulabschlusses sind am ersten Berufsschultag mitzubringen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Berufskolleg Kreis Höxter
Im Flor 35
37671 Höxter

Telefon: 0 52 71 / 97 25 0
Telefax: 0 52 71 / 97 25 99
E-Mail: info@bkhx.de

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