Bildungsziele / Abschluss
Der Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist ein abwechslungsreicher Beruf für junge Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten wollen. Zahnmedizinische Fachangestellte üben ihre Arbeit im Team aus und haben unmittelbaren Kontakt zum Patienten. Ihre Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder umfassen die Behandlungsassistenz, Prophylaxe und Abrechnung einerseits sowie die Praxisorganisation und -verwaltung anderseits.
In einer modern geführten Zahnarztpraxis sind medizinische und ökonomische Fachkenntnisse genauso erforderlich wie eine hohe soziale Kompetenz, die Sie befähigt, einfühlsam mit den Patienten umzugehen, um so zum Aufbau eines dauerhaften Vertrauensverhältnisses beizutragen.
Die Ausbildung findet in Zahnarztpraxen, kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Praxen sowie Zahnkliniken und am Berufskolleg statt (duale Ausbildung). Die Praxis übernimmt die fachpraktischen Teile der Ausbildung. Das Berufskolleg vermittelt die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Inhalte.
Als künftige/-r Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r sollten Sie Interesse und Freude mitbringen an zahnmedizinischen Behandlungen, verantwortungsvollem Arbeiten, sicheren Umgang mit Menschen, Arbeiten im Team sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung.
Als Eingangsvoraussetzungen erfordert die Tätigkeit
- Manuelle Geschicklichkeit
- Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit
- Hilfsbereitschaft und Geduld
- Ordnungssinn
- Konzentrationsfähigkeit
- Gepflegtes Erscheinungsbild
- Belastbarkeit
- Hygienebewusstsein
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildungsdauer kann bei guten Leistungen auf An-trag bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe verkürzt werden.
Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung erfolgt zum Ende des dritten Ausbildungsjahres.
Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird von der Zahnärztekammer der Fachangestelltenbrief zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten überreicht. Mit erfolgreicher Beendigung der Berufsschule erteilt das Berufskolleg ein Abschlusszeugnis.
Nach ein- bzw. zweijähriger Berufsausübung kann (u. a. über die Zahnärztekammer) eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung begonnen werden, z. B. zum/zur
- Zahnmedizinischen Fachhelfer/-in bzw. Fachassistent/-in (ZMF)
- Zahnmedizinischen Prophylaxeassistent/-in (ZMP)
- Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent/-in (ZMV)
- Dentalhygieniker/-in (DH).
Ausführliche Informationen rund um die Aus- und Fortbildung erhalten Sie bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, www.zahnaerzte-wl.de.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist das Vorliegen eines rechtsgültigen Ausbildungsvertrages. Gesetzlich ist keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgesehen. Die Auszubildende/ der Auszubildende sollte jedoch mindestens den erfolgreichen Erweiterten Ersten Schulabschluss oder einer anderen gleichwertigen Schulform nachweisen.
Bildungsinhalte
LERNFELDER
Die Unterrichtsinhalte sind laut Rahmenlehrplan in 13 Lernfelder gegliedert:
Unterstufe (1. Ausbildungsjahr)
LF 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
LF 2: Patienten empfangen und begleiten
LF 3: Praxishygiene organisieren
LF 4: Kariestherapie begleiten
Mittelstufe (2. Ausbildungsjahr)
LF 5: Endodontische Behandlungen begleiten
LF 6: Praxisabläufe organisieren
LF 7: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
LF 8: Chirurgische Behandlungen begleiten
LF 9: Waren beschaffen und verwalten
Oberstufe (3. Ausbildungsjahr)
LF 10: Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates begleiten; Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen vorbereiten
LF 11: Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen
LF 12: Prothetische Behandlungen begleiten
LF 13: Praxisprozesse mitgestalten
Die Lernfelder sind jeweils verschiedenen Unterrichtsfächern im berufsbezogenen Bereich zugeordnet:
- Zahnmedizinische Assistenz
- Leistungsabrechnung
- Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
- Praxismanagement
- Datenverarbeitung
- Fremdsprache (Englisch)
Im berufsübergreifenden Bereich werden folgende Fächer unterrichtet:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Im Differenzierungsbereich werden zusätzlich Inhalte aus den Bereichen
- EDV-gestützte Leistungsabrechnung
- Textverarbeitung
- Qualitätsmanagement (Modul I und II) vermittelt.
Berufsschulzeiten
BERUFSSCHULTAGE AB DEM SCHULJAHR 2024/2025
Unterstufe Mittwoch 4 Stunden ab 13:15 Uhr / Freitag 1.-8. Stunde
Mittelstufe Mittwoch 5 Stunden ab 12:10 Uhr / Donnerstag 1.-7. Stunde
Oberstufe Mittwoch 4 Stunden ab 13:15 Uhr / Dienstag 1.-8. Stunde
Zusatzqualifikation
Qualitätsmanagement
Inhalte des Bereiches „Qualitätsmanagement“ werden bereits während der Ausbildung vermittelt. Der erfolgreiche Abschluss wird mit Zertifikaten bescheinigt und ist Voraussetzung für die von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe nach Beendigung der Berufsausbildung durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme „Qualitätsmanagement Modul III“. Sie befähigt, die Aufgaben einer/eines QM-Beauftragten in der Praxis zu übernehmen. Außerdem führt der erfolgreiche Abschluss zu einer vollständigen Befreiung und Anrechnung des Moduls „Qualitätsmanagement“ im Rahmen der Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.
EDV-gestützte Leistungsabrechnung
Bereits während der Ausbildung werden Inhalte aus dem Bereich Abrechnung mittels der Branchensoftware Z1 vertieft und dem beruflichen Alltag angepasst.
Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht über den Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) verfügt, erhält diesen zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis.
Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann erreicht werden, wenn:
- das Zahnärzte-Kammer-Prüfungszeugnis vorliegt,
- eine Durchschnittsnote auf dem Berufsschulabschlusszeugnis von mindestens 3,0 erzielt wurde,
- die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse (80 Std.) nachgewiesen wurden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe erworben werden.
Das Berufskolleg Kreis Höxter ermöglicht
- die Teilnahme am TOEIC-Test (international anerkannter Sprachtest)
- in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb ein Praktikum im Ausland oder die Teilnahme an einem Zertifikatskurs Kaufmann/Kauffrau International in Irland (ERASMUS+)
Auskunft erteilt …
Holger Dierkes
dierkes@bkhx.de
Verantwortlich ist …
Helmut Schäfer
schaeferh@bkhx.de
Anmeldung
Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages durch die Schülerinnen und Schüler oder durch den Ausbildungsbetrieb im Onlineverfahren. Eine persönliche Anmeldung im Schulbüro ist ebenso möglich. Der Ausbildungsvertrag ist im Original oder als Kopie zur Einschulung am Berufskolleg Kreis Höxter am 1. Berufsschultag mitzubringen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Berufskolleg Kreis Höxter
Im Flor 35
37671 Höxter
Telefon: 0 52 71 / 97 25 0
Telefax: 0 52 71 / 97 25 99
E-Mail: info@bkhx.de