Bildungsziele / Abschluss
Fachinformatiker mit Fachrichtung Anwendungsentwicklung ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Zum 01.08.2020 sind die neuen Ausbildungsordnungen für die IT-Berufe in Kraft. Alle Berufe haben wie bisher auch Einsatzgebiete und berufsbildübergreifende (Kernqualifikationen) sowie berufsprofilgebende (Fachqualifikationen) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Fachinformatiker/innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung entwickeln und programmieren Software für den eigenen Betrieb oder für Kundenunternehmen. Beispielsweise erweitern sie betriebseigene Programme oder entwickeln neue Lösungen, die auf die eigenen betrieblichen Bedürfnisse bzw. die Kundenanforderungen zugeschnitten sind. Sie installieren Softwareanwendungen, nehmen sie in Betrieb und weisen ggf. die Anwender in die Bedienung ein. Auch die regelmäßige Aktualisierung und Wartung, der IT-Support, ggf. auch Beratungsleistungen, z.B. bezüglich Fragen der IT-Sicherheit, können zu ihrem Aufgabengebiet gehören.
Die Ausbildung zum Fachinformatiker findet im Ausbildungsbetrieb und am Berufskolleg in Brakel statt (duale Ausbildung). Der Betrieb übernimmt die fachpraktischen Teile der Ausbildung. Das Berufskolleg in Brakel vermittelt die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Inhalte.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Auf gemeinsamen Antrag der Ausbildenden und Auszubildenden kann die Ausbildungszeit bis auf zwei Jahre gekürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Dieser Antrag muss bei der IHK vor der Ausbildung oder spätestens zum Ende des ersten Ausbildungsjahres eingereicht werden.
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
- die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie
- den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
- die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-
keiten sowie - den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Aus-
bildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten
entspricht.
In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die
bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen
werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird von der IHK der Gesellenbrief zum Fachinformatiker, Fachrichtung Systemintegration überreicht.
Mit erfolgreicher Beendigung der Berufsschule erteilt das Berufskolleg in Brakel ein Abschlusszeugnis.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist das Vorliegen eines rechtsgültigen Ausbildungsvertrages, d. h. im Berufskolleg in Brakel werden die Auszubildenden unterrichtet, die eine duale Ausbildung im Ausbildungsberuf Fachinformatiker absolvieren.
Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker/zur Fachinformatikerin geregelten Ausbildungsberufe – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Bildungsinhalte
Die Bildungsinhalte sind in einen berufsbezogenen und einen berufsübergreifenden Bereich aufgeteilt.
Im berufsbezogenen Bereich verteilen sich die Bildungsinhalte in den erste zwei Ausbildungsjahren auf 9 Lernfelder, im dritten Ausbildungsjahr auf 3 Lernfelder. Diese werden folgenden Fächern zugeordnet:
- Gestaltung in IT-Dienstleistungen
- Entwicklung vernetzter Prozesse
- Softwaretechnologie und Datenmanagement
- Fremdsprachliche Kommunikation
- Wirtschafts- und Betriebslehre
Im berufsübergreifenden Bereich werden folgende Fächer unterrichtet:
- Deutsch / Kommunikation
- Religionslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
- Politik / Gesellschaftslehre
Zusatzqualifikation
Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht über den „Erweiterten Ersten Abschluss“ verfügt, erhält diesen zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis.
Der „Mittlere Schulabschluss“ (Fachoberschulreife) kann erreicht werden, wenn:
- die Gesellenprüfung bestanden wurde
- eine Durchschnittsnote auf den Berufsschulabschlusszeugnis von mindestens 3,0 erzielt wurde
- die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse (80 Std.) nachgewiesen wurden.
Auskunft erteilt …
Udo Olbrich
olbrich@bkhx.de
Verantwortlich ist …
Hubertus Johlen
johlen@bkhx.de
Anmeldung
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Berufskolleg Kreis Höxter
Klöckerstraße 10
33034 Brakel
Telefon: 0 52 72-37 25 0
Telefax: 0 52 72-37 25 37
E-Mail: info@bkhx.de