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Frisör/-in

Bildungsziele / Abschluss

Friseur/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Die Ausbildung zum Friseur / zur Friseurin dauert drei Jahre. Parallel zur überwiegend praktischen Ausbildung in einem Friseurbetrieb erfolgt die schulische Ausbildung an festgelegten Unterrichtstagen im Berufskolleg in Brakel.
Die Gesellenprüfung ist in 2 Teile gegliedert. Nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit wird der 1. Teil der Gesellenprüfung abgelegt, in der sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse nachgewiesen werden müssen. Die theoretische und praktische Gesellenprüfung (2. Teil) erfolgt dann am Ende der Ausbildungszeit. Das Berufsschulabschlusszeugnis wird erteilt, wenn die schulischen Anforderungen erreicht worden sind.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist das Vorliegen eines rechtsgültigen Ausbildungsvertrages, d. h. im Berufskolleg in Brakel werden die Auszubildenden unterrichtet, die eine duale Ausbildung im Ausbildungsberuf Maler und Lackierer/-in absolvieren. Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Bildungsinhalte

Die Unterrichtsinhalte sind nach 13 Lernfeldern gegliedert und werden in Lernsituationen vermittelt. Die Lernfelder werden jeweils einem der drei Bündelungsfächer zugeordnet: „Salon- und Kundenmanagement“, „Farb- und Formveränderung“ und „Pflege und Gestaltung“.
Folgende allgemeinbildende Fächer werden außer dem fachspezifischen Unterricht erteilt: Deutsch/ Kommunikation, Wirtschafts- und Betriebslehre, Politik/Gesellschaftslehre, Religionslehre und Sport/ Gesundheitserziehung.

Zusatzqualifikation

Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht über den Erweiterten Ersten Schulabschluss verfügt, erhält diesen zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis. Auch der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann als zusätzliche Qualifikation erworben werden, dann ist eine Durchschnittsnote von 3,0 und die erfolgreiche Teilnahme an einem zusätzlichen allgemeinbildenden Kurs im Fach Englisch (Umfang 80 Stunden) erforderlich.

Auskunft erteilt …

Anke Krumme

Anke Krumme
krumme@bkhx.de

Verantwortlich ist …

Gunnar Leiweke

Gunnar Leiweke
leiweke@bkhx.de

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages durch die Schülerinnen und Schüler oder durch den Ausbildungsbetrieb im Onlineverfahren. Eine persönliche Anmeldung im Schulbüro des Berufskollegs in Brakel ist ebenso möglich.
Der Ausbildungsvertrag ist im Original oder als Kopie zur Einschulung am Berufskolleg Kreis Höxter am 1.Berufsschultag mitzubringen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Berufskolleg Kreis Höxter
Klöckerstraße 10
33034 Brakel

Telefon: 0 52 72-37 25 0
Telefax: 0 52 72-37 25 37
E-Mail: info@bkhx.de

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