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Maler/-in und Lackierer/-in

Bildungsziele / Abschluss

Malerin und Lackiererin / Maler und Lackierer  ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handswerksordnung (HwO).

Das weit gefächerte Arbeitsgebiet des Maler- und Lackierhandwerks setzt Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Gestaltung  von Bauwerken und Räumen, technischen Anlagen, Fahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen, der Erstellung von Wärmedämm-Verbundsystemen, Ausbau- und Montagearbeiten oder der Betonoberflächeninstandsetzung, der Restaurierung historischer Gebäude oder der Konservierung bis hin zu zahlreichen Spezialaufgaben, wie Holz-, Bauten- und Korrosionsschutz oder Straßenmarkierungsarbeiten voraus.

Die Ausbildung zur Malerin und Lackiererin / zum Maler und Lackierer findet im Ausbildungsbetrieb und am Berufskolleg in Brakel statt (duale Ausbildung). Der Betrieb übernimmt die fachpraktischen Teile der Ausbildung. Das Berufskolleg in Brakel vermittelt die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Inhalte.

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildungsdauer kann bei guten Leistungen auf Antrag bei der Handwerkskammer um ein halbes Jahr verkürzt werden.

Die Zwischenprüfung findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Die Gesellenprüfung erfolgt zum Ende des dritten Ausbildungsjahres.

Die Prüfungen beinhalten jeweils theoretische und praktische Teile.

Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird von der Handwerkskammer der Gesellenbrief zur Malerin und Lackiererin / zum Maler und Lackierer überreicht.

Mit erfolgreicher Beendigung der Berufsschule erteilt das Berufskolleg in Brakel ein Abschlusszeugnis.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist das Vorliegen eines rechtsgültigen Ausbildungsvertrages, d. h. im Berufskolleg in Brakel werden die Auszubildenden unterrichtet, die eine duale Ausbildung im Ausbildungsberuf Maler und Lackierer/-in absolvieren. Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Bildungsinhalte

Die Bildungsinhalte sind in einen berufsbezogenen und einen berufsübergreifenden Bereich aufgeteilt.

Im berufsbezogenen Bereich verteilen sich die Bildungsinhalte auf 12 Lernfelder, die folgenden Fächer zugeordnet werden:

  •  Arbeitsorganisation und Wirtschaftsprozesse
  • Oberflächenbearbeitung und Instandsetzung
  • Gestaltung

Im berufsübergreifenden Bereich werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre

Zusatzqualifikation

Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht über den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 verfügt, erhält diesen zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis. Auch die Fachoberschulreife kann als zusätzliche Qualifikation erworben werden, dann ist eine Durchschnittsnote von 3,0 und die erfolgreiche Teilnahme an einem zusätzlichen allgemeinbildenden Kurs im Fach Englisch (Umfang 80 Stunden) erforderlich.

Auskunft erteilt …

Carina Heck

Carina Heck
heck@bkhx.de

Verantwortlich ist …

Nicolas Fiekens

Nicolas Fiekens
fiekens@bkhx.de

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages durch die Schülerinnen und Schüler oder durch den Ausbildungsbetrieb im Onlineverfahren. Eine persönliche Anmeldung im Schulbüro des Berufskollegs in Brakel ist ebenso möglich.
Der Ausbildungsvertrag ist im Original oder als Kopie zur Einschulung am 1.Berufsschultag mitzubringen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Berufskolleg Kreis Höxter
Klöckerstraße 10
33034 Brakel

Telefon: 0 52 72-37 25 0
Telefax: 0 52 72-37 25 37
E-Mail: info@bkhx.de

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