Skip to content

Tiefbaufacharbeiter/in

Bildungsziele / Abschluss

Hierzu gehören die Ausbildungsberufe:

  • Gleisbauerin/Gleisbauer (3-jährig)
    Tiefbaufacharbeiterin/Tiefbaufacharbeiter im Schwerpunkt Gleisbauarbeiten (2-jährig)
  • Kanalbauerin/Kanalbauer (3-jährig)
    Tiefbaufacharbeiterin/Tiefbaufacharbeiter im Schwerpunkt Kanalbauarbeiten (2-jährig)
  • Straßenbauerin/Straßenbauer (3-jährig)
    Tiefbaufacharbeiterin/Tiefbaufacharbeiter im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten (2-jährig)
  • Rohrleitungsbauerin/Rohrleitungsbauer (3-jährig)
    Tiefbaufacharbeiterin/Tiefbaufacharbeiter im Schwerpunkt Rohrleitungsbauarbeiten (2-jährig)

Im Rahmen der Ausbildung wird am Berufskolleg in Brakel der theoretische Teil der beruflichen Grundbildung (1.Ausbildungsjahr) zu den in der Fachstufe Tiefbau aufgelisteten Ausbildungsberufe vermittelt.

Aufnahmevoraussetzung

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist das Vorliegen eines rechtsgültigen Ausbildungsvertrages, d. h. im Berufskolleg in Brakel werden die Auszubildenden unterrichtet, die eine duale Ausbildung im Ausbildungsberuf Hochbaufacharbeiter/-in absolvieren. Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Bildungsinhalte

Die Bildungsinhalte sind in einen berufsbezogenen und einen berufsübergreifenden Bereich aufgeteilt.

Im berufsbezogenen Bereich verteilen sich die Bildungsinhalte auf 12 Lernfelder, die folgenden Fächer zugeordnet werden:

  • Wirtschaft- und Betriebslehre
  • Baustoff- und Baukonstruktionstechnik
  • Bautechnische Kommunikation

Im berufsübergreifenden Bereich werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre

Zusatzqualifikationen

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht die Möglichkeit, eine 12-monatige Aufbaustufe zum Ausbildungsberuf „Maurer, Beton- oder Stahlbetonbauer“ anzuschließen.

Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht über den Erweiterten Ersten Schulabschluss verfügt, erhält diesen zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis.

Der Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) kann erreicht werden, wenn:

  • die Gesellenprüfung bestanden wurde
  • eine Durchschnittsnote auf dem Berufsschulabschlusszeugnis von mindestens 3,0 erzielt wurde
  • die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse (80 Std.) nachgewiesen wurden.

Auskunft erteilt …

Eilhard Börning

Eilhard Börning
boerning@bkhx.de

Verantwortlich ist …

Nicolas Fiekens

Nicolas Fiekens
fiekens@bkhx.de

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages durch die Schülerinnen und Schüler oder durch den Ausbildungsbetrieb im Onlineverfahren. Eine persönliche Anmeldung im Schulbüro des Berufskollegs in Brakel ist ebenso möglich.
Der Ausbildungsvertrag ist im Original oder als Kopie zur Einschulung am Berufskolleg in Brakel mitzubringen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Berufskolleg Kreis Höxter
Klöckerstraße 10
33034 Brakel

Telefon: 0 52 72-37 25 0
Telefax: 0 52 72-37 25 37
E-Mail: info@bkhx.de

Downloads