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Metallbauer/-in

Bildungsziele / Abschluss

Metallbauer/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).

Aufbauend auf eine zweijährige Grundbildung liegen der Ausbildung zur Metallbauerin / zum Metallbauer entsprechend der jeweiligen Fachrichtung unterschiedliche Ausbildungsschwerpukte zugrunde.

Fachrichtung Konstruktionstechnik:

  • Herstellen / Montieren von Treppen und Geländern
  • Herstellen / Montieren von Türen,Toren und Gittern
  • Herstellen / Montieren von Stahl- und Metallbaukonstruktionen

Fachrichtung Nutzfahrzeugbau / Fahrzeug – Konstruktionstechnik:

  • Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen
  • Herstellen und Umbauen von Karosserien und Aufbauten
  • Einbauen und Instandhalten von Fahrwerken, Brems- und Lenksystemen

Die Ausbildung zur Metallbauerin / zum Metallbauer findet im Ausbildungsbetrieb und am Kreisberufskolleg Brakel statt (duale Ausbildung). Der Betrieb übernimmt die fachpraktischen Teile der Ausbildung. Das Kreisberufskolleg Brakel vermittelt die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Inhalte. In den ersten beiden Jahren der Ausbildung werden die Fachrichtungen Konstruktionstechnik und Nutzfahrzeugbau/Fahrzeug-Konstruktionstechnik gemeinsam unterrichtet.
In der Fachstufe im dritten und vierten Ausbildungsjahr wird je nach Fachrichtung in den berufsbezogenen Fächern eine Klassenteilung vorgenommen.

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.

Die Ausbildungsdauer kann bei guten Leistungen auf Antrag bei der Handwerkskammer um ein halbes Jahr verkürzt werden.

Die Gesellenprüfung Teil1 findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und wird mit 30% gewichtet.
Der Teil 1 der Gesellenprüfung ist für beide Fachrichtung gleich.
Die Gesellenprüfung Teil 2 erfolgt zum Ende des vierten Ausbildungsjahres und wird mit 70% gewichtet.

Die Prüfungen beinhalten jeweils theoretische und praktische Teile.

Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird von der Handwerkskammer der Gesellenbrief zur Metallbauerin / zum Metallbauer überreicht.

Mit erfolgreicher Beendigung der Berufsschule erteilt das Kreisberufskolleg Brakel ein Abschlusszeugnis.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist das Vorliegen eines rechtsgültigen Ausbildungsvertrages, d. h. im Kreisberufskolleg Brakel werden die Auszubildenden unterrichtet, die eine duale Ausbildung im Ausbildungsberuf Metallbauer/-in absolvieren. Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Bildungsinhalte

Die Bildungsinhalte sind in einen berufsbezogenen und einen berufsübergreifenden Bereich aufgeteilt.

Im berufsbezogenen Bereich verteilen sich die Bildungsinhalte auf 13 Lernfelder, die folgenden Fächer zugeordnet werden:

  • Wirtschaftsprozesse und Betriebsorganisation
  • Fertigungselemente und Fertigungstechniken
  • Montageeinheiten
  • Fremdsprache

Im berufsübergreifenden Bereich werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre

Zusatzqualifikation

Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht über den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 verfügt, erhält diesen zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis.

Die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) kann erreicht werden, wenn:

  • die Facharbeiterprüfung bestanden wurde
  • eine Durchschnittsnote  auf das Berufsschulabschlusszeugnis von mindestens 3,0 erzielt wurde
  • die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse (80 Std.) nachgewiesen wurden.

Auskunft erteilt …

Christian Tölle

Christian Tölle
toelle@bkhx.de

Verantwortlich ist …

Gunnar Leiweke

Gunnar Leiweke
leiweke@bkhx.de

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages durch die Schülerinnen und Schüler oder durch den Ausbildungsbetrieb im Onlineverfahren. Eine persönliche Anmeldung im Schulbüro des Berufskollegs in Brakel ist ebenso möglich.
Der Ausbildungsvertrag ist im Original oder als Kopie zur Einschulung am Berufskolleg Kreis Höxter am 1.Berufsschultag mitzubringen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Berufskolleg Kreis Höxter
Klöckerstraße 10
33034 Brakel

Telefon: 0 52 72-37 25 0
Telefax: 0 52 72-37 25 37
E-Mail: info@bkhx.de

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